Wer nicht schon längst tätig geworden ist und angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung von wertvollen Geschäftsgeheimnissen ergriffen hat, sollte dies spätestens seit Verabschiedung des Geschäftsgeheimnisgesetzes im April 2019 tun. Um in den Genuss des rechtlichen Geheimnisschutzes zu kommen, müssen schützenswerte Informationen im Unternehmen identifiziert und kategorisiert werden sowie Schutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Dabei sollte insbesondere auch der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen (auch als sog. „non disclosure agreements“ bekannt) mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern im Fokus stehen.
Rechtsanwalt Ilan Leonard Selz erklärt Ihnen praxisorientiert, worauf es ankommt. Schwerpunkte des Vortrags sind der hohe Wert von Geschäftsgeheimnissen für den Innovationswachstum, ein Zusammenfassung des neuen (europa)rechtliche Rahmens, die Implementierung von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen und die außergerichtliche wie gerichtliche Durchsetzung im Fall einer Verletzung Ihrer Geschäftsgeheimnisse.
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